Eine Rechtsschutzversicherung kommt für Kosten bei Rechtsstreitigkeiten im privaten Bereich auf.
Dazu zählen beispielsweise Strafrechtssachen, Bußgeldverfahren sowie Auseinandersetzungen vor Sozialgerichten und Schadensersatzsachen.
Die Rechtsschutzversicherung übernimmt durch alle Instanzen die Gerichts-, Zeugen-, Gutachter-, Sachverständigen-
und Anwaltskosten - bei Bedarf auch die Ausgaben der gegnerischen Partei.
Laut den "Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen" ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen notwendig,
wenn sie Aussicht auf Erfolg hat, nicht mutwillig erscheint und nicht in grobem Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht.
Mit anderen Worten: Sie gibt Ihnen die Mittel in die Hand, um sich zur Wehr setzen zu können, wenn ein Streit eskaliert.
Die Rechtsschutzversicherung kann Ihnen zwar nicht die Sorgen und Anstrengungen in einem solchen Fall ersparen, aber jede Menge Geld.
Geht ein Rechtsstreit durch mehrere Instanzen, wird es schnell teuer. Im Arbeitsrecht übernehmen Sie beispielsweise beim Streit mit dem Arbeitgeber
in der ersten Instanz Ihre Kosten allein - unabhängig vom Ausgang. Schon allein deshalb ist der Abschluss des Bausteins Berufsrechtsschutz sinnvoll.