LV/RV-Rückabwicklung
Worum geht es bei der Rückabwicklung der Lebens- und Rentenversicherung?
80% der Lebens- und Rentenversicherungsverträge in Deutschland
enthalten unserer Einschätzung nach eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.
Das betrifft viele Verträge,
die zwischen dem 1. Januar 1995 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.
In mehreren Urteilen haben der Europäische Gerichtshof
und der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Verträge vollständig rückabgewickelt werden können.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Widerruf erfolgreich durchzusetzen und mit Gewinn aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung auszusteigen – sogar, wenn Ihr Vertrag bereits gekündigt, ausgelaufen oder beitragsfrei gestellt ist.