LV/RV-Rückabwicklung

Worum geht es bei der Rückabwicklung der Lebens- und Rentenversicherung?
80% der Lebens- und Rentenversicherungsverträge in Deutschland
enthalten unserer Einschätzung nach eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung.

Das betrifft viele Verträge,
die zwischen dem 1. Januar 1995 und 31. Dezember 2007 abgeschlossen wurden.
In mehreren Urteilen haben der Europäische Gerichtshof
und der Bundesgerichtshof entschieden, dass diese Verträge vollständig rückabgewickelt werden können.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Widerruf erfolgreich durchzusetzen und mit Gewinn aus Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung auszusteigen – sogar, wenn Ihr Vertrag bereits gekündigt, ausgelaufen oder beitragsfrei gestellt ist.

Gerichtsurteile

Grundsatzurteil: EuGH C-209/12
Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil
vom 19. Dezember 2013 festgestellt,
dass Kunden von Lebensversicherungen
bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
vom Vertrag unbefristet zurücktreten können.

Folgene Gebühren sind in diesem Fall zurückzuerstatten:
  • Abschlusskosten
  • Verwaltungskosten
  • Ratenzahlungszuschläge
  • Nutzungsentschädigung
Grundsatzurteil: BGH IV ZR 260/11

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil
vom 29. Juli 2015 nun eindeutig festgestellt,
dass an Kunden nach einem Widerspruch*
die Gebühren zurückgezahlt werden müssen.

Folgene Gebühren sind in diesem Fall zurückzuerstatten:
  • Abschlusskosten
  • Verwaltungskosten
  • Ratenzahlungszuschläge
  • Nutzungsentschädigung

Lohnt sich das?

Lohnt es sich eine Lebens- oder Rentenversicherung zu widerrufen?
Eine Überprüfung der Verträge und die Berechnung des Mehrertrags lohnt sich immer.
Nach der erfolgten Ersteinschätzung können Sie aufgrund der vorliegenden
Fakten in aller Ruhe selbst entscheiden, ob sich ein Widerruf für Sie lohnt.

Wieviel Geld gibt es zurück?
Sofern wegen einer fehlerhaften Belehrung zu Beginn des Vertrages ein Widerspruchsrecht besteht,
ist der Vertrag nach Ansicht des BGH vollständig rückabzuwickeln bzw. rückabwickelbar.
Das bedeutet, dass die Versicherung zusätzlich zu dem von ihr errechneten Rückkaufswert
noch sämtliche Vertriebs- und Verwaltungskosten inkl. Verzinsung (als Nutzungsentschädigung) erstatten muss.
Die Versicherung darf nur den von ihr getragenen Risikokostenanteil,
also den Prämienanteil für biometrische Risiken, wie beispielsweise für den Todesfall
oder Berufsunfähigkeit, bei der Berechnung des Rückerstattungsanspruchs abziehen.

Beispiel-Rückabwicklung

Vorteile

Ihre Vorteile bei Uns Der Anwalt und das Konzept machen den Unterschied: Vor dem deutschen Gericht bedeutet Recht haben nicht immer Recht bekommen. Deshalb vermitteln wir Sie zu den absoluten Spezialisten. Wir führen die Interessen unserer Kunden zu einer starken Gemeinschaft zusammen. Durch die Spezialisierung unserer Anwälte und die Vielzahl unserer Kunden sind eine schnelle Abwicklung und eine hohe Vergleichssumme sehr wahrscheinlich.

Weitere Punkte die für uns sprechen

   Kostenfreie Ersteinschätzung inkl. Berechnung der Nutzungsentschädigung
   Berechnung nach aktueller BGH-Rechtssprechung
   Prozesskostenfinanzierung
   Wenn gewünscht: hohe Kaufpreiszahlung
   Spezialisierte Anwaltskanzleien
   Rückabwicklung auch mit fehlenden Unterlagen möglich
   Gleichgelagertes Interesse zwischen Ihnen und Ihrem Betreuer